AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese können Sie unter dem Menüpunkt AGB einsehen, bzw. aus dem Downloadbereich herunterladen.
Tagessätze
Diese basieren auf einem 8 Stunden Werktag.
Komplexe Software-Entwicklungsprojekte, Systemanalysen, Netzwerkkonzepte
Diese werden von Ingenieuren, Systemspezialisten und erfahrenen Programmierern durchgeführt.
Gegebenenfalls erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zum Tagessatz von 920.- EUR.
Standard Software-Entwicklungsprojekte und Administrationstätigkeiten
Diese werden von Programmierern und Technikern durchgeführt. Hierzu zählen z.B. Masken- Anpassungen, Menüänderungen, Änderungen von Listen und Reports, Batch-Programme u.ä., ebenso die Administration von Servern, Netzwerken, u.ä., ebenso die Installation von Betriebssystemen usw. Gegebenenfalls erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zum Tagessatz von 820.- EUR.
Technikersatz
Dieser wird bei Installationsarbeiten, bei Reparatur, bei Auf- und Umrüstungen von Einzel-PC Arbeitsplätzen, bei der Installation und Konfiguration von TK-Anlagen, sowie bei der Durchführung von Standard-Verkabelungsarbeiten, in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zum Tagessatz von 720.- EUR.
Weder Fahrtzeiten noch von PROCOM nicht verschuldete Leerlaufzeiten können in Abzug gebracht werden.
Abnahmeerklärung / Zahlung / Eigentumsvorbehalt
Die Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Arbeiten wird durch PROCOM dem Kunden gegenüber bekanntgegeben. Unmittelbar im Anschluss erfolgt die schriftliche Abnahme der Arbeiten (Abnahmeprotokoll).
Mit der Abnahme wird der Rechnungsbetrag fällig, zahlbar per V-Scheck, rein netto, ohne Abzüge.
Der Vertragspartner stellt sicher, dass zur Abnahme eine entsprechend kompetente Person zur Verfügung steht. Steht diese Person nicht zur Verfügung oder verzögert sich die Abnahme infolge von nicht durch PROCOM zu vertretender Gründe, wird für jeden weiteren Verzögerungszeitraum bis zur Abnahme der entsprechende Tages- bzw. Stundensatz in Rechnung gestellt.
Bei Warenlieferungen/ -Abholungen, wird der Rechnungsbetrag sofort fällig, bar, rein netto, ohne Abzüge. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von PROCOM. Gerichtsstand ist Darmstadt.
Preise / Gültigkeit
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zzgl. eventueller Versicherungs-, Versand-, Verpackungs- kosten, sowie der gesetzlichen. MwSt. von derzeit 19%. Alle Angebote sind freibleibend.
Reisekosten
Pro zurückgelegtem Kilometer 0,80 EUR, ab Darmstadt. Die Abrechnung eventueller Hotel- und Reisenebenkosten erfolgt nach Beleg.
Lieferzeiten
Kassenanlagen 6-8 Wochen, Standard Hard- und Software im Allgemeinen innerhalb von 3 bis 8 Tagen, sonstiges nach Absprache.
Gewährleistung
Für fabrikneue Komponenten/Teile gilt der gesetzliche Gewährleistungszeitraum, längere Garantiezeiten seitens der Hersteller treten wir ab.
Servicekonzept (Telefonunterstützung)
Zur Entgegennahme von Anfragen unserer Kunden steht unsere "Telefon-Hotline" innerhalb unserer Bürozeiten zur Verfügung. Diese sind: Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
PROCOM Telefon-Hotline (Kassensysteme) nur für Anfragen: (06151) 1534-156
Servicekonzept (Fernwartungsunterstützung)
Ein solches Servicekonzept ist nur deshalb möglich, da alle unsere Kassensysteme fernwartbar und so aufgebaut sind, dass diese sich problemlos, mit wenigen Handgriffen des Kunden aus dem Gesamtverbund nehmen lassen, und sich die Austauschgeräte ebenso schnell in den Verbund integrieren lassen.
Die nötigen Einstellungen können innerhalb kurzer Zeit per Fernwartung von PROCOM durchgeführt werden. Mit diesem Servicekonzept werden herkömmliche Wartungsverträge überflüssig, da teure Anfahrten und zeitraubende Austauschaktionen vor Ort durch Fachpersonal nur in den seltensten Fällen nötig werden. Wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung von Fernwartungsaufträgen ist das Vorliegen eines Telefax-Auftrages
Die Erteilung eines solchen, muss auf dem dafür vorgesehen PROCOM-Formular "Telefax-Auftrag" erfolgen. Telefonische Aufträge zur Störungsbeseitigung werden keine entgegengenommen.
Wesentliche Voraussetzungen für eine Bearbeitung der Telefax-Aufträge sind:
Der Telefax-Auftrag muss komplett ausgefüllt sein!
Insbesondere muss ein erreichbarer Ansprechpartner bzw. dessen Vertreter benannt sein, der bei Rückfragen Auskünfte zum Problem erteilen kann. Das Problem muss möglichst genau beschrieben sein. Aussagen wie: "Die Kasse geht nicht mehr" oder "Der PC ist kaputt" gelten nicht als Fehler- beschreibungen! Falls bei eventuellen Störungen Fehlermeldungen auf einem Display erscheinen oder Fehlermeldungen auf dem PC-Bildschirm erscheinen müssen diese notiert und mitgeteilt werden, z.B. durch Bildschirmausdrucke o.ä.
Falls der auf dem Formular zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte weitere Blätter als Anhang bei.
Der Telefax-Auftrag muss vom Auftraggeber mit Datum Unterschrift und Firmenstempel versehen sein.
Bitte sorgen Sie dafür, dass immer ausreichend Blanko-Formulare in Ihrem Betrieb vorliegen. Um dies sicherzustellen bewahren Sie am besten das beigefügte Original-Formular auf und erstellen sich im Bedarfsfall Blanko-Kopien zum Ausfüllen.
Telefax-Aufträge per Fax werden bei PROCOM entsprechend ihrer Priorität bearbeitet.
Wenn ein Systemausfall vorliegt, welcher das Tagesgeschäft bzw. den Kassierbetrieb beeinträchtigt, wird PROCOM im Allgemeinen kurzfristig, d.h. innerhalb weniger Stunden reagieren. Sollte es sich um weniger akute Probleme wie z.B. Ausdrucken diverser Statistiken oder um Probleme bei der Benutzung der Warenwirtschaft handeln, liegen die üblichen Bearbeitungszeiten in der Regel im Bereich von 1 bis 3 Tagen.
Alle eingehenden Aufträge werden hausintern protokolliert und dokumentiert. Am Monatsende erhält der Kunde eine Abrechnung bezüglich der geleisteten Arbeitszeiten, mit entsprechendem Aktionsprotokoll als Anlage. Für die Bearbeitung von Telefax-Aufträgen mit eventueller Einwahl per DFÜ, auf das Kundensystem berechnet PROCOM, 16,00 EUR je 10 Minuten, zzgl. eventuell anfallender Telefon- bzw. DFÜ-Tarifeinheiten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns erstellten Auftragsprotokolle die Gesamtzeiten enthalten, die zur Abwicklung eines Telefax-Auftrages aufgewandt wurden und nicht nur die reinen "Online-Zeiten" (= Einwahlzeiten in das Kundensystem).
PROCOM geht davon aus, dass alle im Auftragsprotokoll aufgelisteten und berechneten Arbeiten ordnungsgemäß erledigt sind. Sollten Einträge im Auftragsprotokoll bzw. berechnete Arbeitszeiten seitens des Kunden beanstandet werden, oder sollte eine der bearbeiteten und in Rechnung gestellten Arbeiten nicht abgeschlossen sein, so ist das PROCOM spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der monatlichen Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gelten die geleisteten Arbeiten als ordnungsgemäß erledigt. Spätere Beanstandungen werden dann nicht mehr akzeptiert.
Servicekonzept: Ausfälle von Standard Kassenhardware (- Vorabaustausch)
Hierzu zählen Kassen der Modelle "RMS-K", "RMS-T", Typ II", "Al-POS", "Touch-POS" und Bondrucker der Typen "TM-T80", "TM-T85", "TM-T88", TM-300", und CBM 231".
Bei einem eventuellen Hardwareausfall senden wir unseren Kunden, im Allgemeinen innerhalb von einem Werktag, per Kurier- oder Paketdienst ein gleichwertiges Ersatzgerät, wofür wir Versicherungs-, Versand-, Verpackungskosten, sowie 16,00 EUR Bearbeitungsgebühr je Sendung in Rechnung stellen.
Das defekte Gerät wird dem Kurier bei Lieferung des Ersatzgerätes übergeben. Der Kurier liefert das Gerät, in der von PROCOM gestellten Mehrwegverpackung, bis spätestens am nächsten Arbeitstag, bei uns an. Das Ersatzgerät wird von PROCOM, per DFÜ (Datenfernübertragung) in Betrieb genommen. Nach der Begutachtung des defekten Gerätes erfolgt die Reparatur. Dem Kunden werden die entsprechenden Reparatur- /Transportkosten in Rechnung gestellt. Bis zu einem Netto-Rechnungsbetrag von 250,00 EUR (ohne Versand- und Versicherungskosten) werden die Reparaturen ohne vorherige Rücksprache durchgeführt. Bei höheren Reparaturkosten erhält der Kunde zunächst einen Kostenvoranschlag.
Das reparierte Gerät geht in PROCOM Besitz über, das Austauschgerät in Kundenbesitz.
Falls der Kunde einen erneuten Tausch nach Reparatur wünscht, gehen die erneut entstehenden Kosten ebenso komplett zu seinen Lasten, zzgl. eines Betrages in Höhe von 80,00 EUR je begonnener Kalenderwoche für die Dauer der Leihstellung des Ersatzgerätes.
Servicekonzept: Ausfälle von sonstiger Hardware (- kein Vorabaustausch)
Hierzu zählen z.B.: Büro-PC, Quittungsdrucker, Laserdrucker, Hubs, Repeater, Router u.ä.
Das Einsenden eines defekten Gerätes muss frei Darmstadt erfolgen, nachdem sich der Kunde telefonisch eine Reparatur- Bearbeitungsnummer hat nennen lassen.
Diese Nummer muss auf der Verpackung, deutlich von außen lesbar, angebracht sein. Bei Paketen ohne erkennbare Bearbeitungsnummer kann die Annahme verweigert werden.
Innerhalb der Garantiezeit trägt PROCOM die Versandkosten für die Hinsendung zum Kunden, beim Austausch im Rahmen eines Garantiefalles. In allen anderen Fällen trägt der Kunde die kompletten Versandkosten.
Nach der Begutachtung des defekten Gerätes erhält jeder Kunde einen Kostenvoranschlag. Die Kosten für dessen Erstellung betragen pauschal 100,00 EUR und werden in Rechnung gestellt, falls der Kunde das Gerät nach Erstellung des Kostenvoranschlages zurückfordert, ohne eine Reparatur in Auftrag zu geben oder ohne ein etwa gleichwertiges Ersatzgerät zu erwerben.
Wartungsverträge
Sollten einige Kunden umfangreichere Dienstleistungen benötigen, bieten wir diesen selbstverständlich Wartungsverträge an, die gegebenenfalls genau definierte Reaktionszeiten, Hotline-Dienste außerhalb der werktäglichen Bürozeiten, sowie Samstags und Sonntagsdienst usw. enthalten können.
Bitte teilen Sie uns in diesem Fall stichpunktartig Ihre Wünsche und Vorstellungen mit, wir werden Ihnen dann ein individuelles Wartungsvertragsangebot ausarbeiten.